Allergie auf Gewürze: Gewürzkuchen mit Nebenwirkungen

Anis, Zimt, Ingwer, Nelken und Koriander sind in vielen Rezepten von Weihnachtsplätzchen, -kuchen und -punsch zu finden. Doch nicht jeder kann die so gewürzten Leckereien genießen. Denn einige der typischen Weihnachtsgewürze sind als Kreuzallergene bekannt und können, z. B. bei Beifuß- oder Birkenpollenallergikern, heftige Beschwerden auslösen.

Es geht los mit den ersten Weihnachtsvorbereitungen. Schon sind wir mittendrin in der Adventszeit, und da dürfen die traditionellen Leckereien, Stollen, Lebkuchen, Zimtsterne, Spekulatius, Punsch und Glühwein keinesfalls fehlen. Ihre besondere Note bekommen diese Köstlichkeiten durch die feine Mischung an Gewürzen. Insbesondere Zimt, Anis, Koriander, Kardamom, Musgekat, Ingwer und Nelken machen den typischen Geschmack des weihnachtlichen Gebäcks und Gebräus aus. Es sind allerdings auch genau diese Gewürze, die einigen Allergikern den Griff zum Plätzchenteller und Glühweinbecher verleiden.

Gewürzallergie

Mögliche Allergieauslöser unter den Weihnachstgewürzen

  • Anis
  • Koriander
  • Zimt
  • Muskat
  • Kardamom
  • Ingwer

Weitere Gewürze und Gewürzkräuter, die häufiger Allergien auslösen

  • Senf
  • Pfeffer
  • Chili
  • Paprika
  • Kamille
  • Pfefferminz
  • Thymian
  • Salbei

Heftige allergische Reaktionen auf Gewürze und die darin enthaltenen ätherischen Öle sind eher selten. Doch – und daher die Warnung gerade jetzt – weihnachtliche Aromen stehen weit vorne auf der Liste der Gewürzallergene. Ebenfalls von Bedeutung sind Gewürze wie Senf, Pfeffer, Chili und Paprika sowie einige Gewürzkräuter. Das Tückische dabei ist, dass im Falle einer Allergie meist schon geringe Mengen des Gewürzes ausreichen, um eine Sofortreaktion auszulösen. Es kribbelt auf der Zunge und den Lippen, der Mundraum beginnt zu brennen und zu jucken oder fühlt sich pelzig an, es kann zum Anschwellen der Rachenschleimhäute und schlimmstenfalls auch zu einer anaphylaktischen Schockreaktion mit Kreislaufversagen kommen.

Da Betroffene – sofern sie nicht selbst gebacken oder gekocht haben – die genaue Gewürzmischung vieler Speisen nicht kennen, sollten sie folglich alles meiden, was die für sie kritischen Gewürze enthalten könnte. Das bedeutet: Sollte eines der Weihnachtsgewürze als auslösendes Allergen identifiziert sein, heißt es, den Verlockungen des Plätzchentellers zu widerstehen. Denn jeder Lebkuchen birgt das nicht einschätzbare Risiko einer Reaktion.

Kreuzallergien

Auffallend häufig treten Gewürzallergien in Kombination mit einer bestehenden Pollenallergie auf. Man spricht dann auch von einer pollenassoziierten Nahrungsmittelallergie, Kreuzallergie oder Kreuzreaktion. Dazu muss man wissen: Eine allergische Reaktion richtet sich immer gegen bestimmte Eiweiße (Proteine) aus körperfremden Substanzen. Das Immunsystem ist sensibilisiert und hat Antikörper gegen ein solches Protein, das beispielsweise in den Pollen von Beifuß enthalten ist, gebildet.

Nun finden sich in manchen Gemüsesorten, Kräutern und Gewürzen Proteine, die in ihrer Struktur dem Protein des Beifußes sehr stark ähneln. Die Antikörper, ursprünglich gegen Beifußpollen gerichtet, lösen daher auch bei Kontakt mit einigen Nahrungsmitteln und Gewürzen eine allergische Reaktion aus. Die Allergiesymptome treten dabei an den Eintrittspforten der Allergene auf. Im Falle der Pollen sind dies die Atemwege, bei Nahrungsmitteln vorrangig Mund- und Rachenraum.

Für viele Kräuter- und Gewürzallergien gilt tatsächlich Beifuß als sogenanntes Leitallergen. Wer auf Beifußpollen allergisch reagiert, zeigt möglicherweise auch allergische Symptome bei Speisen, die mit Sellerie, Petersilie, Kamille, Karotte, Anis, Dill, Koriander, Fenchel, Kümmel oder Curry gewürzt sind. Diese Kreuzreaktion ist auch unter dem Begriff Beifuß-Sellerie-Gewürz-Syndrom bekannt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Kreuzallergien.

Auch wenn es schwerfällt: Lieber ungewürzt

Bei jeder Allergie wird den Betroffenen immer wieder geraten, die Allergene zu meiden und auf die krank machenden Nahrungsmittel zu verzichten. Bei einer Allergie auf Gewürze ist dies mehr als schwierig. Sowohl bei der Lebensmittelverarbeitung als auch bei der Speisezubereitung werden immer vielfältigere Gewürzmischungen verwendet, die aus mehr als einem Dutzend verschiedener Zutaten bestehen. Bestes Beispiel ist der Curry.

Curry, abgeleitet vom hindustanischen Wort tucarri, bezeichnet eine Gewürzmischung, die sich aus bis zu 30 verschiedenen Einzelzutaten zusammensetzt und je nach Geschmack stark variiert. Die meisten Curry-Mischungen enthalten neben Kurkuma, zu Deutsch: Gelbwurz, das dem Curry die charakteristische Farbe und den leicht bitteren Geschmack verleiht, Kardamom, Koriander, Muskatblüte, Pfeffer, Kümmel, Nelken, Ingwer und Paprika. Kurzum: ein ganzer Cocktail potenzieller Allergene.

Allergiker sollten daher besser auf fertig gewürzte Speisen verzichten, zumal die auf den Lebensmittelprodukten vorgeschriebene Deklaration der Zutaten nicht detailliert genug ist (siehe Infokasten). Wie bei jeder Nahrungsmittelallergie wird man sich deutlich intensiver mit den eigenen Essgewohnheiten auseinandersetzen müssen. Auf genussreiches Essen muss dennoch nicht verzichtet werden. Man wird sich möglicherweise wieder an naturbelassene Speisen und Aromen gewöhnen, sich auf weniger stark gewürztes Essen einstellen und lernen, krank machende Gewürze durch andere zu ersetzen. Zugegeben: Bei Zimtsternen und Lebkuchen wird dies kaum möglich sein.

Vorsicht bei Fertiglebensmitteln und Gewürzmischungen!

  • Gemäß der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen die Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auf der Verpackung deutlich sichtbar aufgezählt sein. Zusätzlich gilt die europäische Richtlinie zur Kennzeichnung von allergenen Zutaten. Sie besagt, dass die 14 Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien auslösen, immer auf dem Etikett stehen, auch wenn nur kleinste Mengen davon als Zutat verwendet wurden.
  • Unter den Gewürzen zählt nur Senf zur Gruppe der Top 14. Für alle anderen Gewürze gilt: Nur wenn mehr als 2 Prozent Gewürzmischung im Lebensmittel enthalten sind, ist eine Auflistung der einzelnen Gewürze erforderlich.
Anton Wilder