Haltbarkeit von Kosmetikprodukten

Kosmetische Mittel sind in den allermeisten Fällen mit einer Angabe zu ihrer Haltbarkeit versehen – entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie man es von Lebensmitteln kennt, oder mit einer Angabe zur Haltbarkeit nach dem Öffnen in Monaten. Manchmal tragen Kosmetikprodukte auch keine Angaben zu ihrer Haltbarkeit – und auch das hat einen Grund. Nachfolgend finden Sie nähere Erläuterungen zu diesen drei Möglichkeiten.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird entweder mit den Worten „Mindestens haltbar bis“ oder – seit kurzem ebenfalls möglich – mit dem Symbol einer Sanduhr (wie abgebildet) angegeben. Mindestens bis zum angegebenen Datum kann das kosmetische Produkt, unabhängig vom Zeitpunkt des Öffnens, aber unter Berücksichtigung der eventuell auf der Verpackung angegebenen Lagerhinweise, ohne Bedenken benutzt werden – in aller Regel auch deutlich länger.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vornehmlich bei Produkten angegeben, die empfindlich gegenüber Verderb sind und daher nicht lange gelagert werden können – zum Beispiel Kosmetika, die keine Konservierungsstoffe enthalten.

Haltbarkeitszeitraum nach dem Öffnen

Produk te, die – insbesondere, solange sie noch nicht geöffnet wurden – vergleichsweise unempfindlich gegenüber Verderb sind, werden meist mit der Angabe eines Haltbarkeitszeitraums nach dem Öffnen versehen. Die neben dem Symbol eines geöffneten Tiegels (wie abgebildet) angegebene Haltbarkeitsfrist in Monaten (z. B. „6 M“) gibt an, wie lange das Produkt nach dem erstmaligen Öffnen bedenkenlos verwendet werden kann; auch hier in aller Regel deutlich länger.

Tipp: Notieren Sie auf Tiegel, Tube oder Fläschchen das Datum, an dem Sie das Produkt geöffnet haben.

Die meisten Produkte, die wir tagtäglich zur Reinigung und Pflege von Haut, Haar und Zähnen verwenden – Duschgels, Shampoos, Zahnpasten sowie Cremes und Lotionen aller Art – tragen eine solche Haltbarkeitsangabe.

Keine Angabe zur Haltbarkeit

In diesem Fall hat der Hersteller die Angabe nicht vergessen, sondern sie ist nicht notwendig: beispielsweise bei Einmalanwendungen („Pröbchen“), die nach dem Öffnen sofort verbraucht werden (sollten), oder bei vielen Druckgaspackungen (z. B. Haarsprays) und trockenen Pudern, die praktisch unbegrenzt haltbar sind.

Immer zu beachten

Die Produkte sollten mit Bedacht gelagert werden! Eine Creme muss nicht gleich in den Kühlschrank, gehört aber auch nicht auf die Heizung oder in die pralle Sonne. Tiegel, Tuben und Flaschen sollten gleich nach Gebrauch immer wieder verschlossen werden. Produkte sollten nicht gemischt oder mit Wasser verdünnt und vor allem sollte der Inhalt nur mit sauberen Fingern entnommen werden.

Und in allen Fällen gilt

Die angegebenen Haltbarkeitsdaten sind Mindestangaben und Richtwerte. In aller Regel sehen Sie es den Produkten an oder Sie riechen es, wenn die Haltbarkeit eines Produkts ausgereizt ist. Zeigt ein Produkt, das länger als angegeben verwendet wurde, wahrnehmbare Veränderungen in Aussehen und Geruch, deutet das auf alterungsbedingte Qualitätsmängel hin. Dann sollten Sie dieses selbstverständlich nicht mehr verwenden.

  • Meistens sind Kosmetika länger haltbar als angegeben. Es kann aber auch vorkommen, dass sie bereits vor ihrer Zeit unbrauchbar geworden sind. Gründe dafür können falsche Lagerung oder Verunreinigungen sein. Achten Sie deshalb auf erkennbare negative Veränderungen. Wenn sich beispielsweise die Bestandteile einer Creme oder eines Shampoos getrennt oder sich in anderer Weise in ihrem Aussehen verändert haben, sollte das Produkt nicht mehr verwendet werden. Auch wenn der Inhalt nicht mehr gut riecht, deutet dies auf einen möglichen Verderb hin und legt nahe, das Produkt nicht weiterzubenutzen.
Anton Wilder