Gesundheitsvorsorge in den ersten Lebensjahren

Für Eltern ist es schwer zu beurteilen, ob sich ihr Kind altersgemäß entwickelt. Deshalb gibt es seit 1991 ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Dieses umfasst zehn Untersuchungen, bei denen der Arzt neben sorgfältigen körperlichen Untersuchungen auch die motorischen, sprachlichen und sozialen Fortschritte des Kindes überprüft. Die Kosten für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen übernehmen die Krankenkassen.

U1: nach der Geburt

Diese Untersuchung findet kurz nach der Geburt statt. So können lebensbedrohliche Schäden und Zustände sofort erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ein wichtiges Instrument ist der sogenannte APGAR-Index, mit dem Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe des Babys überprüft werden.

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Je nach Dauer des Krankenhausaufenthalts erfolgt die zweite Untersuchung noch in der Klinik oder bereits beim Kinderarzt. Überprüft werden alle Organe und das Skelett. Eine Blutprobe gibt zudem Aufschluss über eventuelle Stoffwechselerkrankungen.

U3: 4. bis 6. Lebenswoche

Bei der U3 wird besonderes Augenmerk auf den Ernährungszustand und das Gewicht des Säuglings sowie seine Reaktionsfähigkeit (Sehen und Hören) gelegt. Hinzu kommt eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihr Kind lächeln, den Kopf gerade halten und sich aus der Bauchlage aufrichten können. All das wird neben der körperlichen Untersuchung gecheckt. Jetzt stehen außerdem die ersten Impfungen an. Eine Kontrolle des Impfstatus wird in jeder weiteren U vorgenommen.

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

Bei dieser Untersuchung liegt der Schwerpunkt auf den motorischen Fähigkeiten (z. B. Greifen und Drehen vom Rücken auf den Bauch) und der Sprachentwicklung des Kindes. Zudem informiert der Kinderarzt die Eltern über die Umstellung auf Beikost.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Kurz vor dem ersten Geburtstag sollte Ihr Kind bereits zweisilbige Wörter sprechen. Untersucht wird auch, ob es erste Schritte an der Hand gehen oder sich selbstständig an Möbeln hochziehen kann. Neben einer erneuten Kontrolle des Seh- und Hörvermögens werden auch das Spiel- und Sozialverhalten des Kindes beurteilt.

U7 und U7a: 21. bis 24. Lebensmonat und 34. bis 36. Lebensmonat

Im Vordergrund stehen diesmal Fein- und Grobmotorik sowie die Sprachfähigkeit. Außerdem schätzt Ihr Arzt Selbstständigkeit und Interaktionsfähigkeit des Kindes ein. Da zwischen der U7 und der U8 ein sehr großer Zeitabstand liegt, wurde die U7a nachträglich eingeführt, um sicherzugehen, dass Kinder mindestens einmal im Jahr untersucht werden.

U8: 3½ bis 4 Jahre

Inzwischen sollte Ihr Kind sicher laufen und ganze Sätze sprechen können. Ist es außerdem in der Lage, Ich-Aussagen zu treffen? Kennt es seinen Nachnamen? Neben diesem Kommunikations-Check werden Wirbelsäule, Becken und Beine untersucht.

U9: etwa 5 Jahre

Kurz vor der Einschulung achtet der Arzt noch einmal verstärkt auf geistige und emotionale Entwicklung, Feinmotorik und Sprachvermögen. Wie steht es um Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit?

Anton Wilder