Hautkrebsscreening: Lassen Sie Hautkrebs keine Chance

Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine standardisierte Ganzkörperuntersuchung auf Hautkrebs. „Bösartige Hautveränderungen können dabei früh und so zumeist in einem gut behandelbaren Zustand entdeckt werden“, erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. „Besonders wichtig ist dies beim malignen Melanom, denn kaum ein anderer Tumor ist derart aggressiv.“

Derzeit erkranken in Deutschland jährlich etwa 195 000 Menschen neu an Hautkrebs, 24 000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Auf den ersten Blick können maligne Melanome zunächst einem harmlosen Pigmentmal ähneln. Doch der Tumor bildet, in Abhängigkeit von seiner Eindringtiefe, bereits sehr früh Tochtergeschwülste, und das kann lebensbedrohlich werden. Wird Hautkrebs jedoch früh genug erkannt, so ist er fast immer heilbar. Deshalb rufen Hautärztinnen und Hautärzte regelmäßig die Bevölkerung dazu auf, die Möglichkeiten der Hautkrebsvorsorge und -früherkennung zu nutzen und am Hautkrebsscreening teilzunehmen.

Das Screening

Früh genug erkannt und behandelt, verliert Hautkrebs den Schrecken. Denn dann ist er in nahezu 100 Prozent der Fälle vollständig heilbar!

Berechtigt zur Durchführung des Screenings sind etwa 3 000 Dermatologen und 35 000 Hausärzte in Deutschland, die sich dafür speziell qualifiziert haben. Die Untersuchung wird vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge durchgeführt. Sie geht schnell und ist schmerzlos. Zunächst stellt der Arzt Fragen zu eigenen und familiären Vorerkrankungen, danach folgt eine standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Körperoberfläche. Dabei betrachtet der Arzt den Körper, von der behaarten Kopfhaut bis zu den Fußsohlen, inklusive aller Hautfalten, der Mundschleimhäute und des Genitals.

Äußert der Arzt eine Verdachtsdiagnose, erfolgt eine Gewebeentnahme. Denn nur durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor kann letztendlich geklärt werden, ob sich der Verdacht auf Hautkrebs bestätigt oder nicht. „Im Anschluss an die Untersuchung informiert der Arzt über den richtigen Umgang mit natürlichen und künstlichen UV-Strahlen, ermittelt mögliche individuelle Risikofaktoren und informiert über das Angebot weiterer gesetzlicher Krebsfrüherkennungsuntersuchungen“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.

  • Zum Erfolgsrezept im Kampf gegen Hautkrebs gehört neben Früherkennungsmaßnahmen, verbesserter Diagnostik und Therapie eine gezielte Aufklärung der Bevölkerung zum richtigen Umgang mit der Sonne. Denn der größte Risikofaktor für Hautkrebs ist leicht vermeidbar: die UV-Strahlen.
  • Zu den Themen Prävention und Früherkennung von Hautkrebs bieten die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention Informationsmaterial an.

Die Akzeptanz des Hautkrebsscreenings in der Bevölkerung ist hoch: Rund 13,5 Millionen der insgesamt 45 Millionen Anspruchsberechtigten haben diese Untersuchung bis heute genutzt und viele von ihnen werden davon direkt profitieren.

Weniger Hautkrebstote durch Hautkrebsscreening

Wie die Auswertung eines Pilotprojekts in Schleswig-Holstein eindrucksvoll belegt, sinkt durch die Einführung des Hautkrebsscreenings bzw. die Möglichkeit der Früherkennung die Sterblichkeit am malignen Melanom.

Rund 38 000 Ärzte haben sich für das Screening qualifiziert. Eine Untersuchung ist somit wohnortnah möglich. Adressen der berechtigten Ärzte finden Sie im Internet unter: www.hautkrebs-screening.de.

Das Projekt fand von 2003 bis 2004 im Vorfeld der bundesweiten Einführung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings statt. 366 000 Menschen ließen ihre Haut untersuchen. Die Ergebnisse sind beachtlich: „Es wurde eine Vielzahl von Hauttumoren entdeckt und heute sterben in Schleswig-Holstein halb so viele Menschen an einem malignen Melanom wie noch vor knapp zehn Jahren“, erläutert Breitbart. „Wir sind daher zuversichtlich, dass bundesweit durch das gesetzliche Hautkrebsscreening ebenfalls weniger Menschen an Hautkrebs sterben werden als bisher“, betont Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

Die Deutsche Krebshilfe und die ADP waren maßgeblich an der Initiierung und Umsetzung des Hautkrebsscreenings beteiligt. Beide Organisationen setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass das Hautkrebsscreening auch über das Jahr 2013 hinaus im Katalog der gesetzlichen Krebsfrüherkennung verbleibt und somit weiterhin von Zuzahlungen befreit ist.

  • Bis zum 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche bereits einen großen Teil der UV-Strahlendosis ihres gesamten Lebens abbekommen. Sie verbringen weitaus mehr Zeit im Freien als Erwachsene und haben eine deutlich empfindlichere Haut. Je intensiver die Belastung mit natürlichen oder künstlichen UV-Strahlen, desto höher ist das Risiko, später im Leben an Hautkrebs zu erkranken.
  • Deshalb: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind unter keinen Umständen einen Sonnenbrand erleidet. Schon eine leichte Rötung der Haut kann für Ihr Kind unangenehme Folgen haben.
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Zeigen Sie dem Nachwuchs also, wie man es richtig macht, und gehen Sie in den Schatten. Verbringen Sie nicht zu viel Zeit in der Sonne. Nutzen Sie stets Kleidung und Kopfbedeckung als Sonnenschutz. So lernen Kinder von klein auf, wie man sich vor den Gefahren der Sonne schützen kann.
Anton Wilder