Codein Tabletten ohne Rezept in Deutschland kaufen – Codein 10, 20, 30 mg rezeptfrei bestellen

Codein ist eine Subtanz, die aus Schlafmohn gewonnen wird und somit mit dem Morphin verwandt ist. Als Arznei kennt man Codein vor allem als hochwirksamen Hustenstiller (Antitussivum) oder als Schmerzmittel in Kombination mit anderen Wirkstoffen.

Codein Tabletten rezeptfrei online kaufen

Codein Tabletten In Deutschland kann man Codein ohne ärztliches Rezept online bestellen. Es ist möglich Codein rezeptfrei und legal in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch die Ausstellung eines Online Rezepts per Ferndiagnose zu erwerben. Die EU-Verordnung zur Mobilität der Patienten bietet die rechtliche Grundlage hierfür.

Nachdem online ein Formular zur Krankheitsgeschichte des Patienten ausgefüllt wurde, wird das Codein von einer Versandapotheke zum Kunden gesendet.

Folgende Apotheke aus Holland bietet diesen Service an:

 

Preis & Kosten

Codein Preis: Ab 29,90 Euro

Codein ohne Rezept kaufen in Deutschland

  • Codein kann man seriös und legal rezeptfrei online bestellen
  • Die EU-Richtlinie zur Mobilität der Patienten erlaubt es verschreibungspflichtige Medikamente wie Codein über eine ärztliche Ferndiagnose im EU-Ausland zu erwerben
  • Die digitale Rezeptausstellung erfolgt über einen Online-Fragebogen.

Was ist Codein genau?

Codein kommt vom lateinischen Wort Codeinum für „Mohnköpfchen“ bzw. „Kapsel der Mohnpflanze“.
Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Opiate.

Gewonnen werden Opiate, zu denen auch das Morphin gehört, aus dem vorzugsweise im vorderen Orient kultivierten Schlafmohn (Papaver somniferum).

All diese als Betäubungsmittel bekannten Substanzen stecken in einer milchigen Flüssigkeit, die austritt, sobald die Samenkapsel der reifenden Schlafmohnpflanze angeritzt wird. Der Codein-Anteil in dieser auch als Opiumsaft bezeichneten Milch beträgt 0,3–3 %.

Codein ist als einzelner Wirkstoff schon sehr lange bekannt. Im Jahr 1832 hat der französische Chemiker Pierre Jean Robiquet Codein erstmals aus Opium isoliert. Das erste deutsche Patent zur Nutzung als Arznei wurde unter dem Namen „Methylmorphin“ 1886 von Albert Knoll (Knoll AG) angemeldet.

Heute kennt man Codein als verschreibungspflichtigen Hustenstiller und Schmerzmittel.

So wirkt Codein

Die schmerzlindernde (analgetische) Wirkung kommt nicht durch das Codein selbst zustande. Vielmehr wandelt der Körper das eingenommene Codein in als Stoffwechselzwischenprodukt in Morphin um. Durch diesen Zwischenschritt wirkt Codein wesentlich milder, als in seiner Reinform verabreichtes Morphin.
Mit Codein-Kombipräparaten lässt sich eine lang anhaltende schmerzstillende Wirkung erzielen, ohne dass Überdosierungen oder zu heftige Betäubungsreaktionen eintreten.

Das Morphin dockt dann an die sogenannten Opioidrezeptoren an und blockiert damit Schmerzreizungen und Schmerzempfindungen.

Als Medikament zur Hustenstillung hemmt Codein das Hustenzentrum im Stammhirn. Damit bleibt der Hustenreflex aus.

Nicht alle Arten von Husten dürfen unterdrückt oder gehemmt werden, denn Husten ist normalerweise eine lebenswichtige Abwehrreaktion des Körpers.
Er hilft, Schleim, Fremdkörper oder Keime aus den Atemwegen zu befördern. Würde man in diesen Fällen den Hustenreiz unterdrücken, würde sich eine Krankheit verschlimmern.

Codein kommt also nur bei trockenem Reizhusten zum Einsatz. Diese Form des Hustens beruht auf einer Entzündung der Schleimhaut ohne Sekrete. Bei einer trockenen Überreizung ist der Husten nur lästig bis schmerzhaft, hat aber keinen weiteren physiologischen Nutzen.

Art der Einnahme und Anwendungsgebiete

Als Hustensaft wird der Wirkstoff flüssig über den Mund eingenommen. Codein wird im Dünndarm ins Blut aufgenommen und entfaltet durch einen Abbauprozess in der Leber seine volle Wirksamkeit. Auf nüchternen Magen eingenommen setzt die volle Wirkung etwa nach Stunde ein.

In der Leber wird Codein zu Zwischenprodukten abgebaut und dann über den Urin ausgeschieden.

Als Schmerzmittel wird Codein gemeinsam mit anderen Analgetika (z.B. Paracetamol) als Tablette eingenommen. Der Wirkstoff wird in der Leber zu diversen Zwischenprodukten abgebaut. Dabei entsteht das betäubend und schmerzstillend wirkende Morphin.

Wer darf oder sollte Codein einnehmen?

Codein wird von Ärzten bei starkem Reizhusten und andauernden Entzündungen der Lungenschleimhaut verschrieben.

Hustensaft mit Codein hat ein starkes Suchtpotential. Ärzte werden daher versuchen, Reizhusten zunächst mit anderen Mitteln (Dextromethorphan, Pentoxyverin) zu behandeln.
Codein kommt nur dann zum Einsatz, wenn die Medikation mit Opiaten nicht mehr zu vermeiden ist.

Erwachsene und Jugendliche ohne andere schwere Atemwegserkrankungen dürfen maximal 200 Milligramm Codein täglich zu sich nehmen.

Für Kinder ist der Wirkstoff nicht geeignet.

Schmerztabletten, die Codein enthalten, sind in der Regel ebenfalls verschreibungspflichtig und werden bei Bedarf vom behandelnden Arzt verordnet.

Die Nebenwirkungen von Codein

Sehr häufige Codein-Nebenwirkungen sind Störungen des Magen-Darm-Trakts:

  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Verstopfungen.

Häufig sind auch Benommenheit, Schläfrigkeit sowie leichte Kopfschmerzen.

Seltener kommt es zu Schlafstörungen, Atemproblemen oder Mundtrockenheit.

In sehr seltenen Fällen sind heftige allergische Reaktionen auf Codein dokumentiert worden (Stevens-Johnson-Syndrom).

Ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung neigt dazu, Codein sehr schnell in Morphin umwandeln. Dann können schwere Opiatvergiftungen und Rauschzustände entstehen:

  • Euphorie
  • Benommenheit
  • Schläfrigkeit
  • nachlassender Atemantrieb (Atemdepression)
  • motorische Störungen und Muskelkrämpfe.

Bei Überdosierung stellen sich ebenfalls betäubende Effekte, Benommenheit, Müdigkeit und Hautjucken ein.
Wer diese Nebenwirkungen an sich bemerkt oder Codein überdosiert hat, sollte möglichst bald einen Arzt aufsuchen oder kontaktieren.

Wann sollte man Codein nicht einnehmen?

Bei bekannter Allergie gegen Codein dürfen selbst minimal dosierte Arzneien nicht eingenommen werden.

Außerdem ist der Wirkstoff ungeeignet für:

  • Menschen mit eingeschränkter Lungenfunktion
  • Asthmatiker
  • Opiatabhängige
  • Alkoholiker
  • Kinder
  • Schwangere und stillende Mütter.

Aufgrund bekannter Wechselwirkungen dürfen Codein-Arzneien nicht gemeinsam mit diesen Medikamenten eingenommen werden:

  • Tranquilizer
  • Schlafmittel
  • Psychopharmaka
  • Antihistaminika
  • MAO-Hemmer.

Da Codein als Hustenstiller stark antriebshemmend wirkt und das Reaktionsvermögen des Patienten beeinträchtigt, sollte während der Anwendung das Autofahren und das Bedienen von Maschinen unterbleiben.

Diverse Medikamente mit Codein und Handelsnamen

Hustenstiller mit Codein werden unter diesen Namen vertrieben:

  • Bronchicum mono
  • Codeinum phosphoricum (forte)
  • Compren
  • Codicaps mono
  • Codicompren
  • Codipertussin
  • Optipect
  • Tryasol
  • Tiamon
  • Tussoret.

Als Schmerzmittel in Kombination mit anderen Wirkstoffen ist Codein unter diesem Namen erhältlich:

  • Contraneural Paracetamol/Codein
  • Gelonida
  • Nedolon
  • Optipyrin
  • Talvosilen
  • Titretta
  • Azur compositum
  • Dolomo N
  • Dolviran N
  • Combaren
  • Voltaren plus.

In Deutschland ist Codein im Betäubungsmittelgesetz (BTM) als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Codein-Tabletten oder Codein-Tropfen mit niedrigen Dosierungen dürfen nur von Ärzten verschrieben und von Apotheken verkauft werden.

Anton Wilder