Der kuschelige Teddy, die bunten Bauklötzchen, die Puppe, die Rassel, das Steckspiel, die Spieluhr, das Plastikauto, die Holzeisenbahn – Spielzeug soll die kindliche Fantasie anregen, die Entwicklung fördern und vor allem Spaß machen. Manche Spielzeuge stoßen zwar bei den Kleinen und auch bei Pädagogen auf große Begeisterung, Sicherheitsprüfungen halten sie allerdings nicht stand.
Inhalt
Schadstoffe im Spielzeug
Kinder entdecken ihre Welt mit allen Sinnen. Dabei wird viel gefühlt und mit den Händen ertastet, aber auch in den Mund genommen. Unvorstellbar, dass bei stichprobenartigen Kontrollen in Kinderspielzeug immer wieder viel zu hohe Konzentrationen chemischer Substanzen gefunden werden, zu denen es ernsthafte Hinweise gibt, dass sie langfristig die Gesundheit schädigen können. Das sind z. B. Weichmacher, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetallverbindungen, Formaldehyd, Nickel oder ein Duftstoffmix. Einige dieser Stoffe stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder das Erbgut zu schädigen, andere können Allergien auslösen.
Mangelhafte Technik und Konstruktion
Aber es lauern noch weitere Gefahren: Auch die technischen Sicherheitsanforderungen werden von manchen Spielzeugartikeln nicht erfüllt. Spielzeug, das sich mühelos in Einzelteile zerlegen lässt, die leicht verschluckt werden können, das beim Herunterfallen zersplittert, das schnell entflammbar ist, sowie Geräte, an denen sich die Kinder einklemmen können, sind schlichtweg ungeeignet für Kinderhände.
Die Gesundheit und Sicherheit von Kindern ist gefährdet durch
- Teile oder Stücke von Spielzeugen, die von Kindern verschluckt werden und zur Erstickung führen können; darunter in Lebensmitteln enthaltene Figuren oder Karten ohne angemessene Schutzverpackung
- Wickeltische oder Hochstühle, die nicht stabil genug sind und daher das Kind einklemmen können
in Spielzeugen oder Babyflaschen enthaltene Phthalate (chemische Stoffe, die Plastik weicher machen), die zu ernsthaften Nieren- und Leberschädigungen führen können - nachgeahmte, leicht entzündbare Figuren und Puppen, die mit nicht konformen Lacken behandelt wurden
- flammhemmende Stoffe in einigen Spielzeugen, die zu Veränderungen des Nervensystems, möglichen negativen Auswirkungen auf das Wachstum und dauerhaften Schädigungen des Hormonsystems führen
Richtlinien über die Sicherheit von Kinderspielzeug
Selbstverständlich gibt es Bestimmungen und Verpflichtungen der Hersteller, die die Sicherheit von Kinderspielzeug gewährleisten sollen. Im Juli 2009 ist die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Kinderspielzeug in Kraft getreten. Darin ist u. a. die Sicherheitsbewertung festgeschrieben. Demnach sind Spielwarenhersteller verpflichtet, alle Artikel, die neu auf den europäischen Markt gebracht werden sollen, hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials zu untersuchen, wobei die möglichen chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radio aktivitätsgefahren, die von dem Spielzeug ausgehen können, berücksichtigt werden müssen.
Die EU-Spielzeugrichtlinie wurde zwar bereits 2009 verabschiedet, doch üblicherweise gelten für neue Bestimmungen Übergangsfristen. So auch in diesem Fall.
Seit dem 20. Juli 2011 ist neues Spielzeug sicherer
Ende Juli 2011 war es endlich so weit, dass der erste Teil der Richtlinie, der vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit betrifft, Geltung erhielt. Für die chemischen Eigenschaften von Spielzeug gilt eine zusätzliche Übergangsfrist von zwei Jahren. Das bedeutet, erst Spielzeug, das nach dem 20. Juli 2013 auf den Markt kommt, muss die neuen, strengeren Anforderungen bezüglich seiner chemischen Eigenschaften erfüllen.
Noch nicht sicher genug
Wie streng diese chemischen Anforderungen tatsächlich sein werden, darüber hat die EU-Kommission allerdings noch nicht endgültig entschieden. Bereits kurz nachdem die EU-Richtlinie 2009 in Kraft trat, forderten Wissenschaftler, Gutachter und Verbraucherschützer Nachbesserungen und die Verschärfung von Grenzwerten.
So weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seinem Gutachten zu Kontaktallergenen in Spielzeug darauf hin, dass Kinder den frühen Kontakt mit allergenen Stoffen, wie z. B. Nickel oder bestimmten Duftstoffen, meiden sollen. Doch während es für Schmuck eine Begrenzung der zulässigen Nickelfreisetzung gibt, um Verbraucher vor einer Kontaktallergie zu schützen, ist die Nickelfreisetzung aus nickelhaltigem Spielzeug in der neuen Spielzeugrichtlinie nicht geregelt. Was die Duftstoffe in Spielwaren betrifft, so ist zwar gemäß der neuen Richtlinie die Verwendung von 55 allergenen Duftstoffen verboten, 11 weitere Duftstoffe mit allergenem Potenzial sind je doch zulässig und lediglich deklarationspflichtig. Nach Einschätzung des BfR liegen hier die Grenzwerte zu hoch, außerdem müsse berücksichtigt werden, dass kleine Kinder die Substanzen nicht nur über die Haut aufnehmen, sondern ihr Spielzeug auch in den Mund stecken.
- Professor Dr. Klaus Kümmerer, Leiter des Instituts für Umweltchemie an der Leuphana Universität Lüneburg, kritisiert: „Die zulässigen Mengen sowohl von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen als auch von Schwermetallen liegen weit über dem vertretbaren Maß und sind unverantwortlich. Gerade die im Spielzeug enthaltenen krebsverursachenden PAK zeigen ihre Wirkung oft erst nach Jahrzehnten. Ein Zusammenhang mit der Vergiftung im Kindesalter ist dann nicht mehr nachweisbar.“ Den Einsatz von zusätzlichen Duftstoffen hält Kümmerer sogar für absolut überflüssig.
Es muss nachgebessert werden
Die Bundesregierung und auch das Europäische Parlament nehmen diese Warnungen ernst. Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, die EU-Spielzeugrichtlinie nachzubessern und die Grenzwerte gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu verschärfen, bevor die Richtlinie 2013 umgesetzt werden muss.
Bis dahin gibt es noch keine Entwarnung für unsere Kinderzimmer. Wer Kinder mit neuem Spielzeug glücklich machen will, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich genau zu informieren und den Fühl- und Riechtest zu machen.
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer und die Stiftung Warentest haben ein paar Tipps zusammengestellt, die Sie beim Kauf von Spielzeug beachten sollten
- Nehmen Sie das Spielzeug in die Hand: Sind Kinder unter drei Jahren im Haus, dürfen sich keine Teile lösen, die in eine Filmdose passen – sie könnten zur Erstickung führen.
- Das nebenstehende Symbol weist darauf hin, dass das Spielzeug nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist.
- Das CE-Zeichen ist auf jedem Spielzeug Pflicht. Es garantiert, dass die EU-Spielzeugrichtlinie eingehalten wird.
- Das GS-Zeichen zeichnet Produkte aus, deren Hersteller es freiwillig auf die gesetzlichen Vorgaben untersuchen ließen und diese zumindest einhalten.
- Schnuppern Sie: Was chemisch riecht, sollte im Laden bleiben. Denn Sie können schädliche Stoffe nicht von unschädlichen unterscheiden.
- Auch beduftete Produkte sollten Sie Ihrem Kind ersparen, denn einige Duftstoffe können Allergien auslösen.
- Bei lackiertem Spielzeug sollten Sie auf Speichelechtheit achten. Vom Kauf absehen sollten Sie, wenn sich gleich Farbe auf den Fingerkuppen zeigt.